Versteuerung von Diensträdern 2020

Tolle Nachrichten für alle, die über ein Dienstrad-Leasing nachdenken: Die Länderfinanzbehörden beschließen die 0,25 %-Regel für Fahrräder und Pedelecs!

Knapp ein Jahr nach Einführung der 0,5 %-Regel fördern die obersten Finanzbehörden der Länder Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung steuerlich noch stärker: Für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals überlassenen Diensträder viertelt sich ab dem 1. Januar 2020 die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird. Die neue 0,25 %-Regel gilt nicht rückwirkend für die Dienstradversteuerung im Kalenderjahr 2019 (hier bleibt es bei der 0,5 % Regel). (Quelle: Jobrad.de)

Alexa Hüni